Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Streitigkeiten oder Konflikten mithilfe eines unbeteiligten Dritten. Anders als vor Gericht haben die beteiligten Parteien direkt Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und damit verbunden auf die konkrete Einigung.

Mehr noch: Den am Konflikt beteiligten Personen wird es ermöglicht, ihre eigenen Lösungen zu finden.

 

Das Ziel einer Mediation ist es, eine einvernehmliche, für alle Parteien  zufriedenstellende Lösung  zu erarbeiten. In diesem Einigungsprozess werden die Beteiligten durch den Mediator unterstützt, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich erfahren sie etwas über die Beweggründe Ihres Gegenübers. In einer strukturierten Diskussion können so faire und zukunftsträchtige Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.

 

Die Mediation eignet sich grundsätzlich überall dort, wo die Beteiligten im Nachhinein noch miteinander leben oder arbeiten sollen. Dies können Konflikte in Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften sein oder zwischen Kunden und Lieferanten, bei Unternehmensnachfolgen, in Familien, in Beziehungskrisen,  in Nachbarschafts- und Erbstreitigkeiten etc.

 

Die Grundsätze des Mediationsverfahrens, die Rolle und die Aufgaben des Mediators und dessen Pflicht zur Verschwiegenheit sind seit 2012 gesetzlich geregelt.

 

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